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Ab November freie Termine !!!

Baby & Mütterpflege

Eine Mütterpflegerin ist nach der Geburt an Deiner Seite. Sie unterstützt Dich im Alltag als Fachkraft, ob bei der Babypflege, dem Stillen, Verrichten kleiner Hausarbeiten oder einfach nur Dir ein offenes Ohr zu schenken. Ganz nach Deinen Bedürfnissen. Die Leistung kann unter bestimmten Vorraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden!

Baby & Mütterpflege in Duisburg und Umgebung

Egal, ob du gerade schwanger bist oder dein Baby bereits geboren hast ... ich bin für dich da.

Als Mütterpflegerin begleite ich dich in den ersten Wochen nach der Geburt  mit einem liebevollen Raum für Erholung, Orientierung und echte Unterstützung. Ganz so, wie du es brauchst.

 

Im Mittelpunkt steht das geborgene Ankommen :

für dich in deiner neuen Rolle als Mutter und für dein Baby hier auf der Welt.

 

Ich unterstütze dich dabei:

  • mit praktischer Hilfe im Alltag (Kochen, Einkaufen, Haushalt, Geschwisterbetreuung)

  • mit emotionaler Begleitung und stärkender Fürsorge

  • mit Orientierung in Babypflege und Babyhandling

  • bei Bedarf auch schon während der Schwangerschaf

Mein Ziel ist es, dir Zeit und Raum zu geben: für Regeneration, für Orientierung, für gesundes Hineinwachsen in deinen neuen Alltag – auch dann, wenn im familiären Umfeld keine ausreichende Unterstützung möglich ist.

 

Mit ärztlicher Verordnung werden die Kosten für Mütterpflege in vielen Fällen von der Krankenkasse übernommen.

 

Du kannst meinen Herzensdienst aber auch privat buchen für 50 Euro die Stunde... sprich mich gerne an.

Denn es ist vollkommen in Ordnung, in dieser intensiven Zeit nicht alles alleine zu schaffen.
 

In welchen Fällen übernimmt die Krankenkasse
in der Regel die Kosten einer Mütterpflegerin?

In vielen Fällen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für die Begleitung durch eine Mütterpflegerin – entweder vollständig oder mit einem kleinen Eigenanteil.

Wenn du dich nach der Geburt körperlich oder seelisch erschöpft fühlst, wenn keine Unterstützung im Haushalt möglich ist oder du dich um ein weiteres Kind kümmern musst, hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 24h oder § 38 SGB V. Das kann bereits in der Schwangerschaft beginnen – zum Beispiel bei Komplikationen, Frühgeburtsrisiko oder ärztlich verordneter Schonung.

Ob dein Anspruch besteht, entscheidet die Krankenkasse auf Antrag – dafür brauchst du eine ärztliche Bescheinigung und das entsprechende Formular, das du bei deiner Kasse erhältst. Gerne unterstütze ich dich beim Ausfüllen und beantworte deine Fragen zum Ablauf.

Wenn dein Antrag bewilligt wird, rechnet die Krankenkasse meine Leistungen direkt ab. Bei einer Verordnung nach § 24h entstehen dir dabei keine Kosten. Bei einer Haushaltshilfe nach § 38 (z. B. bei Krankheit) kann ein kleiner Eigenanteil fällig werden – dieser liegt in der Regel bei 5 bis 10 Euro pro Tag, ist aber einkommensabhängig gedeckelt.

Auch viele private Krankenversicherungen übernehmen anteilig die Kosten – hier solltest du direkt bei deiner Versicherung nachfragen.

Du kannst meine Begleitung aber auch jederzeit privat buchen, wenn du dir etwas Gutes tun möchtest oder der Antrag nicht bewilligt wird.

Bei weiteren Fragen dazu, melde Dich gerne bei mir!

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